TraFinG: Das wichtigste aus Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Picture of Louis Thissen
Louis Thissen

Co-Founder von Acadias

TraFinG

In diesem Artikel werden wir uns mit dem TraFinG befassen, dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Dieses Gesetz hat das Ziel, mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten (engl. UBO) von Unternehmen zu schaffen. Das Gesetz trat am 10. Juni 2021 in Kraft. Aber was genau verbirgt sich hinter dem TranFinG und wie betrifft es uns?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das TranFinG zielt darauf ab, Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu schaffen, um illegale Geschäftspraktiken zu verhindern und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
  • Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten registrieren und regelmäßig aktualisieren, dabei die Informationen öffentlich zugänglich machen. Sanktionen sind vorgesehen, um Verstöße gegen Transparenzanforderungen zu bestrafen, von Geldstrafen bis zur Unternehmensauflösung.
  • TranFinG gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe, und betrifft auch ausländische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu deutschen Unternehmen.
Inhalte

Das Ziel des TranFinG

Das Hauptziel des TranFinG ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen öffentlich transparent machen, wer ihre wirtschaftlich Berechtigten sind. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen für illegale oder undurchsichtige Geschäftspraktiken genutzt werden. Transparenz und Offenlegung sind entscheidende Faktoren, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das TranFinG bestimmte Anforderungen an Unternehmen fest. Zum einen müssen Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten registrieren und diese Informationen regelmäßig aktualisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationen stets aktuell und verlässlich sind. Zum anderen müssen Unternehmen diese Informationen öffentlich zugänglich machen, beispielsweise durch die Eintragung in ein öffentliches Register.

Darüber hinaus sieht das TranFinG auch Sanktionen vor, falls Unternehmen gegen diese Transparenzanforderungen verstoßen. Diese Sanktionen können von Geldstrafen bis hin zur Auflösung des Unternehmens reichen. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, die Transparenzanforderungen ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens immer bekannt sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass das TranFinG nicht nur für große Unternehmen gilt, sondern für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Dadurch wird gewährleistet, dass auch kleinere Unternehmen in die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingebunden werden. Dies ist von großer Bedeutung, da kriminelle Aktivitäten oft auch von kleinen Unternehmen genutzt werden, um ihre illegalen Geschäfte zu verschleiern.

Bin ich von dem TranFinG betroffen?

Die Antwort lautet wahrscheinlich ja, denn das TranFinG betrifft nahezu alle Unternehmen in Deutschland. Sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften müssen die Vorschriften des Transparenzregisters einhalten. Das bedeutet, dass Unternehmen aller Größenordnungen berücksichtigt werden müssen.

Ob Sie als Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer von dem TranFinG betroffen sind, hängt davon ab, ob Sie als wirtschaftlich Berechtigter definiert sind. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die letztendlich mehr als 25% der Anteile am Unternehmen hält oder auf andere Weise eine Kontrollposition innehat.

Es ist wichtig zu beachten, dass das TranFinG auch für Unternehmen gilt, die keine direkten wirtschaftlich Berechtigten haben. In solchen Fällen müssen die Unternehmen dennoch eine Meldung an das Transparenzregister abgeben und angeben, dass sie keine wirtschaftlich Berechtigten haben. Diese Meldung dient dazu, sicherzustellen, dass alle Unternehmen transparent sind und potenzielle Geldwäscheaktivitäten oder andere illegale Aktivitäten verhindert werden.

Des Weiteren ist es von Bedeutung zu wissen, dass das TranFinG auch für Unternehmen gilt, die nicht in Deutschland ansässig sind, aber Geschäftsbeziehungen zu deutschen Unternehmen haben. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise eine Tochtergesellschaft in Deutschland hat oder regelmäßig Geschäfte mit deutschen Unternehmen tätigt, müssen Sie ebenfalls die Vorschriften des Transparenzregisters einhalten.

Wie bestimme ich den wirtschaftlich Berechtigten?

Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten kann für Unternehmen eine Herausforderung sein. Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Informationen sorgfältig prüfen und dokumentieren. In den meisten Fällen müssen Sie die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens selbst recherchieren. Dabei sollten Sie die relevanten Anteilsinhaber und mögliche Kontrollpersonen identifizieren.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist in jedem Fall eine natürliche Person. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • mehr als 25 % des Stammkapitals
  • mehr als 25 % der Stimmrechte
  • vergleichbare Kontrolle wie Punkt a. & b. über das Unternehmen

Lesen Sie für weitere Informationen auch unseren Beitrag dazu: https://www.acadias.de/wirtschaftlich-berechtigter/

Wer ist kein wirtschaftlich Berechtigter und warum?

Keine wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister zufolge „Generalbevollmächtigte“, Prokuristen, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigte oder einfache Vertreter.

Welche Angaben muss ich beim Transparenzregister machen?

Wenn Sie von dem TranFinG betroffen sind, müssen Sie bestimmte Angaben im Transparenzregister machen. Dazu gehören Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens. Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen korrekt und aktuell halten.

Zu den Angaben, die Sie machen müssen, gehören:

  1. Name, Vorname
  2. Geburtsdatum 
  3. Wohnanschrift
  4. Staatsangehörigkeit
  5. Art und Umfang der Beteiligung

Was ist beim Transparenzregistereintrag zu beachten?

Wenn Sie den Eintrag im Transparenzregister vornehmen, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machen. Unvollständige oder falsche Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus ist es wichtig, den Transparenzregistereintrag aktuell zu halten. Wenn sich die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten ändern, müssen Sie die entsprechenden Änderungen umgehend im Register aktualisieren. Dies gewährleistet die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten im Transparenzregister.

Leitfaden für die konkrete Umsetzung des TranFinG

Leitfaden zur Eintragung ins Transparenzregister:

  1. Identifizieren Sie Ihre wirtschaftlich Berechtigten:
  •    Bestimmen Sie die tatsächlichen oder fiktiven wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens.
  •    Melden Sie diese Informationen dem Bundesanzeiger Verlag zur Eintragung ins Transparenzregister.
  •    Überprüfen Sie, ob bereits gemeldete Daten korrekt sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

 

  1. Berücksichtigen Sie die Komplexität der Ermittlung:
  • Die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten kann komplex sein.
  • Ziehen Sie ggf. den Rat von einem Anwalt in Betracht.

 

  1. Verantwortung für Datenkorrektheit:
  • Tragen Sie die Verantwortung für die laufende Korrektheit und Aktualität der Daten.
  • Etablieren Sie unternehmensinterne Strukturen für regelmäßige Überprüfungen der neuen Meldepflichten.

 

  1. Schutz persönlicher Daten:
  • Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag zum Schutz persönlicher Daten.
  • Beschränken Sie die Einsichtnahme und Übermittlung der Daten teilweise oder vollständig nach Bedarf.

 

  1. Abgleich bei Geschäftsbeziehungen:
  • Führen Sie bei künftigen Geschäftsbeziehungen Identifikationen von Geschäftspartnern durch.
  • Gleichen Sie vorhandene Informationen mit dem Transparenzregister ab.
  • Bei festgestellten Abweichungen sind Sie verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen abzugeben.

 

  1. Beachtung aktueller BVA-FAQs:

Wie hilft Acadias?

Beschleunigen Sie Ihre Compliance-Prozesse mühelos und rechtssicher: Entdecken Sie Acadias, die bewährte Plattform für Anwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler. Registrieren Sie sich in wenigen Minuten und sichern Sie sich Zugang zu effizienten, sicheren und komfortablen Lösungen für Ihre Mandanten – nutzen Sie jetzt die bewährte Wahl vieler renommierter Kanzleien.

Risikoeinschätzung

Häufig gestellte Fragen

Nein, aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2022. Zugang zu diesem haben nur Verpflichtete des GwG, bestimmte Behörden und ausgewählte Mitglieder der Öffentlichkeit.

Unverzüglich nach einer Änderung der Besitzverhältnisse. Dies kann beispielsweise nach einer Kapitalerhöhung oder eines Verkaufs des Unternehmens passieren.