Geldwäschegesetz: Was Unternehmen wissen müssen

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Louis Thissen

Co-Founder von Acadias

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist eine wichtige Richtlinie, die Unternehmen in Deutschland beachten müssen. Um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen, müssen Unternehmen das GwG verstehen und sich an die Anforderungen halten. In diesem Artikel werden wir das GwG genauer betrachten und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung diskutieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel des GwG ist, die Integrität des Finanzsystems zu schützen und die Kriminalität einzudämmen
  • Das GwG gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die mit finanziellen Transaktionen zu tun haben – unabhängig von Größe oder Branche des Unternehmens
  • Unternehmen, die gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, drohen hohe Bußgelder
Inhalte

Das Geldwäschegesetz einfach erklärt

Das GwG wurde eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Es legt Regeln und Verfahren fest, die Unternehmen befolgen müssen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu melden. Das Ziel des GwG ist, die Integrität des Finanzsystems zu schützen und die Kriminalität einzudämmen.

Außerdem definiert das GwG Geldwäsche als den Prozess, bei dem illegale Einnahmen in den legalen Finanzkreislauf eingeführt werden. Es umfasst verschiedene Methoden wie das Verschleiern der Herkunft von Geld, die Vermischung von legalen und illegalen Mitteln und die Nutzung von Unternehmen zur Geldwäsche. Das GwG ist für alle Unternehmen in Deutschland von großer Bedeutung, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Wann wurde das GwG in Deutschland eingeführt?

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und hat eine lange Geschichte. Es wurde erstmals im Jahr 1993 eingeführt und seitdem mehrmals aktualisiert, um den sich ändernden Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerecht zu werden. Das GwG basiert auf internationalen Standards und Richtlinien, insbesondere den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was ist die Basis des Geldwäschegesetzes?

Die EU-Geldwäscherichtlinie stellt die Basis aller nationalen “Anti-Money-Laundering” Gesetze dar. Zwischen dem Jahr 1991 und 2018 wurden inzwischen sechs Richtlinien veröffentlicht. Die Staaten sind verantwortlich für die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie auf nationaler Ebene. In Deutschland wird dies durch verschiedene Anpassungen des Geldwäschegesetzes realisiert. 

Alle EU-Geldwäscherichtlinien im Überblick:

 

Was ändert sich am Geldwäschegesetz ab 2020? Was gilt 2024?

Das GwG ist ein dynamisches Gesetz, das sich ständig weiterentwickelt, um den sich ändernden Bedrohungen gerecht zu werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen bleiben und ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche regelmäßig überprüfen und aktualisieren. 

Folgendes hat sich im Geldwäschegesetz (GwG) ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland geändert:

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Das überarbeitete GwG erstreckt sich auf eine breitere Palette von Geschäften und Berufsgruppen. Dazu gehören Kryptowährungsbörsen, Kunst- und Auktionshäuser sowie virtuelle Währungsdienstleister. Diese Unternehmen müssen nun die gleichen Geldwäschevorschriften wie traditionelle Finanzinstitute einhalten.

     

  2. Verschärfte Sorgfaltspflichten: Unternehmen und Finanzinstitute müssen verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Identifizierung ihrer Kunden durchführen. Das bedeutet, dass sie eine gründliche Überprüfung der Kundenidentitäten (KYC) durchführen müssen, um sicherzustellen, dass sie keine Geschäfte mit potenziell verdächtigen Personen tätigen. Dies ist besonders wichtig bei Transaktionen über 10.000 Euro.

     

  3. Transparenzregister: Deutschland hat ein zentrales Transparenzregister eingeführt. In diesem Register werden Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht. Dadurch soll es schwieriger werden, Geldwäsche zu betreiben, da die wahren Eigentümer von Unternehmen nicht mehr im Verborgenen agieren können.

     

  4. Erhöhte Strafen: Die Strafen für Verstöße gegen das GwG wurden drastisch angehoben. Unternehmen und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Diese Bußgelder können bei schweren Verstößen in die Millionen gehen und im schlimmsten Fall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

Diese gezielten Änderungen im Geldwäschegesetz sind Teil der umfassenden Bemühungen der deutschen Regierung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu bekämpfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen und Personen, die unter das GwG fallen, diese Vorschriften genau einhalten, um rechtlichen Problemen und schwerwiegenden Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Wer ist vom Geldwäschegesetz betroffen? Verpflichtete des Geldwäschegesetzes

Auszug aus dem Gesetz und Erläuterung

Das GwG gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Es betrifft viele verschiedene Unternehmen, die mit finanziellen Transaktionen zu tun haben. Sie sind verpflichtet, interne Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche zu entwickeln und umzusetzen.

Vom Geldwäschegesetz betroffen sind u.a. folgende Verpflichtete. Eine Auflistung aller Verpflichteten können Sie im GwG § 2 Abs. 1 einsehen.

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Risikoeinschätzung

Anforderungen des Geldwäschegesetzes an Unternehmen

Das GwG spielt eine wichtige Rolle im Geschäftsbetrieb, da es Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche zu ergreifen. Dazu gehören die Identifizierung und Überprüfung von Kunden, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und die Meldung verdächtiger Transaktionen.

Verpflichtete gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland müssen verschiedene Anforderungen in der Praxis erfüllen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. 

Hier sind einige der wichtigsten Anforderungen:

  1. KYC (Know Your Customer) – Identifizierung und Überprüfung von Kunden: Verpflichtete müssen die Identität ihrer Kunden sorgfältig prüfen und überwachen. Dies beinhaltet die Erfassung von Identifikationsdokumenten, die Überprüfung von Namen gegen Sanktionslisten und die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers.

  1. Meldung verdächtiger Transaktionen: Wenn Verpflichtete den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnte, sind sie verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden. Verdachtsmeldungen können beim Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) getätigt werden.

  1. Risikobewertung und -management: Verpflichtete müssen Risikobewertungen durchführen, um die Geldwäscherisiken in ihrem Geschäftsumfeld zu identifizieren. Basierend auf dieser Bewertung sollten sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.

  1. Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Verpflichtete müssen Geschäftsunterlagen und Transaktionsdokumente für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren, damit diese bei Bedarf von den Behörden eingesehen werden können.

  1. Schulung und Sensibilisierung: Die Mitarbeiter von Verpflichteten sollten regelmäßig in Geldwäscheprävention und -erkennung geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die Vorschriften verstehen und befolgen.

  1. Interne Kontrollen und Compliance-Programme: Verpflichtete sollten interne Kontrollen und Compliance-Programme implementieren, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies umfasst die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten und die Implementierung von internen Prüfungsverfahren.

  1. Transparenzregister: Sobald Verpflichtete mit Unternehmen (juristische Person) zusammenarbeiten, müssen Abfragen über den Geschäftspartner im Transparenzregister zum wirtschaftlich Berechtigten erfolgen.

Die konkreten Anforderungen können je nach Art des Verpflichteten und der Branche variieren. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention in der Praxis zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Verstoß gegen das GwG - diese Strafen drohen bei Nichtbeachtung

Die Einhaltung des GwG ist von großer Bedeutung, da Verstöße gegen das Gesetz schwerwiegende Konsequenzen haben können. Unternehmen, die gegen das GwG verstoßen, können mit Geldstrafen belegt und ihr Ruf, wie ihre Glaubwürdigkeit, erheblich geschädigt werden. Darüber hinaus können Unternehmen, die Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung unterstützen gemäß StGB § 261 strafrechtlich verfolgt werden.

Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) sind folgende Bußgelder möglich:

Bei einfachen Verstößen beträgt das Bußgeld bis zu 150.000 Euro (gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 GwG).

Schwere, wiederholte oder systematische Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro bestraft werden (gemäß § 56 Abs. 3 GwG).

In Fällen, in denen es sich um Verpflichtete gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 9 GwG handelt und diese juristische Personen oder Personenvereinigungen sind, kann eine höhere Geldbuße verhängt werden. Dennoch darf die Geldbuße in solchen Fällen die folgenden Beträge nicht überschreiten:

  • Fünf Millionen Euro oder
  • 10 Prozent des Gesamtumsatzes, den die juristische Person oder Personenvereinigung in jenem Geschäftsjahr erzielt hat, das der Behördenentscheidung vorausgegangen ist

Es ist wichtig zu beachten, dass unanfechtbare Bußgeldentscheidungen öffentlich auf der Internetseite der zuständigen Aufsichtsbehörde veröffentlicht werden müssen, was oft als “Prangervorschrift” bezeichnet wird.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Kauf eines Autos oder anderen Gütern ist der Grenzbetrag von 10.000 € zu berücksichtigen. Sollte eine Summe darüber hinaus bar gezahlt werden, müssen die Vorschriften des Geldwäschegesetzes eingehalten werden.

Die Sorgfaltspflichten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) erfordern von Verpflichteten, dass sie die Identität ihrer Kunden überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Verdachtsmomente für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Weiterhin müssen sie regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Schließlich verlangt das GwG die Aufzeichnung und Dokumentation von Transaktionen sowie die Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden.

In Deutschland müssen Geldwäscheverdachtsmeldungen an das Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt online über das Portal “GoAML”. Die FIU ist eine zentrale Meldestelle, die beim Zoll angesiedelt ist und für die Entgegennahme, Analyse und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig ist.

Ja, das Geldwäschegesetz (GwG) betrifft auch Privatpersonen, insbesondere wenn sie in bestimmten beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten involviert sind. Beispielsweise müssen Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und bestimmte andere Berufsgruppen die Sorgfaltspflichten des GwG einhalten, wenn sie Dienstleistungen für ihre Kunden erbringen.

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine Person, die ein öffentliches Amt innehat oder eine bedeutende öffentliche Funktion in einem Staat oder einer internationalen Organisation ausübt oder ausgeübt hat. Dies kann beispielsweise ein hochrangiger Regierungsbeamter, ein Abgeordneter, ein Richter, ein hoher Militärangehöriger oder eine Führungskraft in einer staatlichen oder internationalen Organisation sein. PEPs gelten aufgrund ihrer Position als erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, weshalb besondere Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit ihnen gelten.